Energieberatung: Erneuerbare Energien Gesetz (EEWärmeG)
Die Energieberatung und der Wandel des Erneuerbare Energien Gesetz (EEWärmeG)
Die Politik will nun neben der Konjunktur auch den Klimaschutz unterstützen und die Bundesbürger ermutigen das eigene Einfamilienhaus energetisch zu modernisieren. In diesen Zusammenhang spielen Energieberater beziehungsweise eine Energieberatung immer wichtigere Rolle bei den Immobilienbesitzern.
Im Vergleich zum Jahr 1990 soll der Energieverbrauch in Deutschland bis zum Jahr 2020 um 40% gesenkt werden. Reduziert werden soll dabei vor allem mit den zuletzt verabschieden Klimapaketen der Energieverbrauch in Bezug auf die private Haushalte. Das Erneuerbare Energien Gesetz (EEWärmeG) ist dabei ein wesentlicher Bestandteil in der Planung der Bundesregierung. Hier kamen kommen nun die Energieberater bzw. die Energieberatung zum Einsatz.
Denn bei Neubauten gibt dieses Gesetz die anteilige Nutzung der erneuerbarer Energien im Wärmebereich vor. Gebäude, die nach dem 31. Dezember 2008 in Fertigstellung kommen werden, sind laut dem Gesetz als Neubauten definiert. Der Gebäudebestand bleibt von einer Verpflichtung zur Nutzung erneuerbarer verschont.
Dem steht aber natürlich die Förderung der energetischen Sanierung von Ein- und Mehrfamilienhäusern auch auf der Agenda der Bundesregierung. Und hier kann nun jeder einzelne Eigentümer für die Umwelt und den eigenen Geldbeutel so einiges tun.
In jeden Fall gehört eine Energieberatung und im besten Fall einhergehend mit der Thermografie des Objektes dazu, um die Schwachstellen aufzuspüren und mittels Wärmebild deutlich darstellen zu können.
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